hauptmotiv

Österreichisches Israelitengesetz korrigiert

Brief der Präsidentin des Nationalrates

An die
Allgemeine Rabbinerkonferenz Deutschland (ARK)
Wien, 26. April [eingegangen 2.5.]

Sehr geehrte Damen und Herren!

In Beantwortung ihres Schreibens vom 19. April bezüglich der Novelle des Israelitengesetzes möchte ich sie auf die vom Nationalrat gegenüber der Regierungsvorlage abgeänderte Fasung aufmerksam machen, welche am 19. April im Plenum beschlossen wude. Ihren Bedenken wurde schon mit der Annahme eines Abänderungsantrages im vorberatenden Ausschuss am 16. April entsprochen. In § 3 Abs. 11 des "Bundesgesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird", heißt es nun wie folgt: "Die im Rahmen der inneren Angelegenheiten erstellte Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft hat folgende Angaben zu enthalten, um die Wirkung für den staatlichen Bereich sicher zu stellen: (...) 11. angemessene Vertetung aller innerhalb der Religionsgesellschaft bestehenden Traditionen.

Die Abgeordneten jener vier (von insgesamt fünf) Parlamentsfraktionen, die dem Gesetz zugestimmt haben, wiesen in ihren Debattenbeiträgen auf diese Abänderung hin. Die Beschlussfassung über das Gesetz in der nunmehr gültigen Fassung wurde in der Zwischenzeit daher auch öffentlich von Or Chadash Österreich begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Prammer

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