Brauchen wir ein Oberrabbinat?
von Rabbiner Henry G. Brandt(Pro & Contra Debatte in der Jüdischen Allgemeinen)
Zwei Juden, drei Meinungen«, besagt ein bekanntes Sprichwort. Unsere jüdischen Gemeinden in Deutschland sind autonom, und das ist gut so. Das Judentum ist, anders als manch andere Religion, nicht hierarchisch gegliedert, es gibt keine unliebsamen und unpassenden Vorschriften von oben – wie praktisch, wie sympathisch, wie zeitgemäß! Selbstbestimmung als ideal gelebter Wert – ganz im Geiste der Aufklärung: »Ein jeder möge nach seiner Fasson glücklich werden«.
Doch die Wahrheit ist, dass dieser Zustand sowohl geschichtlich als auch in unseren Quellen vom Ideal weit entfernt ist. In der Tora finden wir klare hierarchische Strukturen mit verbindlichen Autoritäten, wie beispielsweise das Sanhedrin – den Obersten Gerichtshof (5. Buch Mose 17, 8–11), die Aufseher (5. Buch Mose 16,18), als auch den König (5. Buch Mose 17, 14–20). Es handelt sich hierbei um eine Art der frühen Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative – der damaligen Zeit weit voraus!
Diese Strukturen begleiteten das jüdische Volk während einer Periode von etwa 1000 Jahren. Mit der Zerstörung der Tempel betrauern wir nicht nur den Verlust der Unabhängigkeit und der Selbstbestimmung, sondern auch der damit verbundenen Autoritäten! Insbesondere der Zusammenhalt und die Einheit des Judentums, durch diese Einrichtungen gewährleistet, waren nun gefährdet.
Die Einheit im Judentum ging uns in der Diaspora allerdings nicht verloren – sie wurde insbesondere durch die Bücher der mündlichen Überlieferung und der Halacha kommentiert und erweitert und durch die großen Gelehrten, deren Pfaden wir weiter folgen, gesichert. Von diesen lässt sich jede Gemeinde und jeder Rabbiner, die Verantwortung vor G’tt und der jüdischen Gemeinschaft auf sich nehmen, leiten. Doch vollkommen ist dieser Zustand nicht.
Mit der Rückkehr nach Israel und der Schaffung eines Oberrabbinates in Israel sind wir prophetischen Visionen ein großes Stück nähergekommen, wie etwa: »Denn von Zion wird die Lehre ausgehen, und das Wort G’ttes von Jerusalem«. Das Oberrabbinat ist dafür verantwortlich, einheitliche Standards zu schaffen, an denen sich alle orientieren können, um so den inneren Zusammenhalt zu stärken, insbesondere in der heutigen Zeit der hohen Mobilität und der engen internationalen Vernetzung.
Im Fokus stehen hierbei vor allem die Bereiche Kaschrut und Fragen des Personenstands sowie des Familienrechts. Auch kann die jüdische Religion gesamthaft repräsentiert werden, wodurch das Ansehen des Judentums steigt. Natürlich gibt es, wie in vielen zentralisierten Systemen, auch vielseitige Herausforderungen und manche Schwächen. Der Kontakt und die Nähe zu allen Volksschichten sowie eine hohe Transparenz im System sind unerlässlich, um Gefahren der Entfremdung und der Korruption vorzubeugen.
Ebenfalls muss eine gut funktionierende Vernetzung mit der Diaspora-Gemeinschaft gewährleistet sein. Durch die enge und vertraute Zusammenarbeit der Orthodoxen Rabbinerkonferenz (ORD) mit dem Oberrabbinat sind wir in Deutschland in der guten Situation einer wohl funktionierenden Verbindung in gegenseitiger Anerkennung und beiderseitigem Vertrauen.
Einen ähnlichen Weg geht das Oberrabbinat nun verstärkt durch die Regelung eines Abkommens, welches vergangenen November mit der Europäischen Rabbinerkonferenz (CER) sowie mit der Amerikanischen Rabbinerkonferenz (RCA) in Berlin geschlossen wurde und das wichtige Brücken zwischen den religiösen Vertretern der größten jüdischen Weltgemeinschaften schlägt.
Nach wie vor soll die Vielfalt der Meinungen in der jüdischen Gemeinschaft ihren Platz haben, und nach wie vor ist das Ortsrabbinat maßgeblich für die religiöse Ausrichtung und inneren Entscheidungen einer Gemeinde. Doch das Oberrabbinat gibt hierfür eine einheitliche Orientierung, setzt Standards und stärkt die Ortsrabbinate von Israel aus. Möge dies die Einheit des jüdischen Volkes weiter stärken!
Wiederabdruck mit freundlicher Genehmigung der Jüdischen Allgemeinen, dort erschienen am 8.5.2014.
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