Wehrpflicht
Von Rabbinerin Elisa KlapheckNochmal zur Bundeswehrreform. Die allgemeine Wehrpflicht war nicht erst seit der Französischen Revolution eine Errungenschaft der Demokratie. Schon der Talmud debattierte über die Verantwortung ALLER in einer Kriegssituation.
Wird das eigene Land angegriffen, müssen alle Bürger und Bürgerinnen – ja, auch die Frauen – es verteidigen. Im Talmud steht: „Bei einem gebotenen Krieg zieht ein jeder aus, sogar der Bräutigam aus seinem Gemache und die Braut aus ihrem Baldachin.“ (Sota 8:7, 44b)
Der „gebotene Krieg“ (milchemet mizwa) ist nach der Definition des Talmuds der Verteidigungskrieg. Er unterscheidet sich vom Eroberungskrieg. Im Talmud heißt dieser: „zustimmungspflichtiger Krieg“ (milchemet hareschut). Das ist der Krieg, der lediglich das Prestige des Königs vergrößert. „Zustimmungspflichtig“ ist er, weil der König hierfür die Zustimmung des Obersten rabbinischen Rates, heute wäre das das Parlament, einholen musste. Die biblischen Beutekriege von König David, die über ie Gebiete des heiligen Landes hinaus gingen, wären, wie die Rabbinen kritisch anmerkten, eigentlich zustimmungspflichtig gewesen.
Gegen solche Eroberungskriege nennt die Tora viele Einschränkungen von Seiten der Bevölkerung – zum Beispiel ein weitgehendes System der Kriegsdienstverweigerung. Das Buch Deutronomium listet ab Kapitel 20 Gründe auf, warum Männer den Dienst an der Waffe verweigern dürfen:
Wer ein neues Haus gebaut, einen neuen Weinstock gepflanzt oder sich gerade mit einer Frau verlobt hat, gehe nach Hause. (Deu. 20:5-7) Wer Angst oder ein schwaches Herz hat, muss gleichfalls nicht in diesen Krieg ziehen. (Deu. 20:8) Und wer gerade geheiratet hat, ist sowieso für ein Jahr von aller Dienstpflicht befreit. Er erfreue sich seiner Frau. (Deu. 24:5)
Schon die Tora wusste darum, dass Kriege, die nicht von der gesamten Bevölkerung mitgetragen werden – z.B. Kriege, die Könige mit ihren privaten Söldnerarmeen führten – eine Gefahr nicht nur für die angegriffenen Völker, sondern für die Gesellschaft im eigenen Lande bilden. Berufssoldaten stehen eben in einer anderen Pflicht gegenüber der Regierung, als die Söhne und Töchter aller Eltern, die diese Regierung wählen. Die Religionen sollten darum die Debatte über die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht nachträglich verlangen. Gerade in Zeiten, in denen sich die Kriegseinsätze der Bundeswehr verändern und verlagern, darf nicht einfach nur aus fachlichen Effizienzgründen ein hohes Gut der Demokratie aufgehoben werden – eines, das sogar von Gott her geboten ist und allen Bürgern ein Maximum an Mitverantwortung abverlangt.
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