Patrilinearität
Überlegungen zur Zugehörigkeit von „Vaterjuden“ aus liberaler jüdischer Sichtvon Rabbiner Jonah Sievers
„In der gleichen Weise ist die Frage zu beantworten, ob ein Vater die Religionszugehörigkeit seines unmündigen Kindes entscheiden darf. D.h.: Ist die Mutter jüdisch, so ist das Kind ohne weiteres als der jüdischen Religionsgemeinschaft zugehörig zu betrachten. Ist die Mutter nicht jüdisch, so darf der Erziehungsberechtigte die Religionszugehörigkeit des Kindes bestimmen und das Kind darf in die jüdische Gemeinschaft aufgenommen werden.“ (Rabbiner Leo Baeck, 2. März 1951)
Auch wenn das Thema „Vaterjuden“ nur gelegentlich in der Öffentlichkeit diskutiert wird, wie kürzlich bei der Kontroverse um den jüdischen Status des Publizisten Max Czollek (geb. 1987): es berührt eine Frage, die schon seit einiger Zeit viele Menschen beschäftigt und die eine erneute Beschäftigung erfordert. Zu Anfang muss ich jedoch betonen, dass jede Religionsgemeinschaft das Recht, wenn nicht sogar die Pflicht hat, zu bestimmen, wer zu ihr gehört und wer nicht. Dies ist in keinem Fall moralisch verwerflich. Die Gemeinschaft muss nicht jede Selbstdefinition akzeptieren. Der Status quo besagt, dass die Allgemeine Rabbinerkonferenz die traditionelle Definition für die Bestimmung des jüdischen Status einer Person übernommen hat. Das heißt: Jude/Jüdin ist eine Person, die eine jüdische Mutter hat oder einen Giur durchlaufen hat. Bei letzterem sind Brit Mila für Männer und das Untertauchen für Männer und Frauen in einer Mikwe Voraussetzung. Das Problem „Vaterjuden“ wurde in der Praxis bisher dahingehend „gelöst“, als dass solche Personen einen erleichterten Giur durchlaufen haben. Insbesondere wurden und werden Baby-Giurim offensiv eingesetzt. Wie auch immer man es wendet: Die Sprache der Te‘udot sowie das Prozedere dieses erleichterten Giurs bezeichnen eben das: einen Giur. Dies wird diesem Personenkreis aber meines Erachtens nicht gerecht. Wir müssen zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, dass mit dem Verlassen des Ghettos und in einer Welt, die kaum noch soziale Schranken kennt, sich Juden in Nichtjuden verlieben und Familien gründen. Das mag man bedauern oder auch nicht; es ist eine Tatsache und der Preis, den man für die Teilnahme an der modernen offenen Gesellschaft zahlen muss. Das Problem der „Vaterjuden“ ist einfach eine Folge dieser Entwicklung. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir niemanden auf dem „Schlachtfeld der Identität“ zurücklassen dürfen: Wir können uns dies einfach nicht leisten. Leider haben sich die jüdischen Organisationen bisher nicht getraut, dieses Problem offensiv zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten, wie man diese Familien an die Gemeinden binden kann. Man darf sich auch nicht der Illusion hingeben, dass wenn die Mutter nur jüdisch ist und somit die Kinder halachisch jüdisch sind, keinerlei Probleme entstehen. Es gibt eben auch Fälle, in denen dem nichtjüdischen Vater seine Religion wichtiger ist als der jüdischen Mutter die ihrige. Auch wenn diese Kinder zwar halachisch jüdisch sind, werden sie doch als Nichtjuden oder gar als Christen erzogen. Hingegen haben manche Kinder mit jüdischen Vätern eine ausgesprochene jüdische Identität und sind darin nicht von Kindern jüdischer Mütter zu unterscheiden. Es wurde eingewendet, dass Definitionen nichtjüdischer Organe, seien es die nationalsozialistischen „Nürnberger Gesetze“ vom 15. September 1935 („Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“), sei es die Regelung der Sowjetunion, wonach die Nationalität dem Vater folgt, keinen Einfluss auf die Halacha haben können oder dürfen. Das stimmt prinzipiell, greift aber meines Erachtens dennoch zu kurz, denn diese Definitionen haben trotz allem Einfluss und können zur Bildung einer exklusiven jüdischen Identität von Personen führen, wie es auch in nicht geringen Umfang geschehen ist. Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen, selbst wenn wir nicht wie schon erwähnt jede Selbstdefinition akzeptieren müssen. Wir haben viele Personen verloren, die in den 1990er Jahren aus der ehemaligen UdSSR zu uns kamen, sich selbst als Juden sahen und auch von anderen als Juden anerkannt wurden, die dann aber bisweilen harsch von den jüdischen Gemeinden abgewiesen wurden, weil sie keine jüdische Mutter hatten. Diese Selbstidentifikation gab es auch – also nicht bei allen Betroffenen –, wenn im sowjetischen Pass eine andere Nationalität als „Jude“ eingetragen war. Es wurde dieser Personengruppe auch vorgeworfen, nicht solidarisch gewesen zu sein und sich durch die Wahl einer anderen Nationalität dem staatlichen Antisemitismus entzogen zu haben – eine Möglichkeit, die es für Personen mit zwei jüdischen Elternteilen nicht gab. Aber die Möglichkeit der Wahl einer anderen als der jüdischen Nationalität gab es aber natürlich auch für Personen, die halachisch jüdisch waren, da ihre Mutter Jüdin, war. Auch sie konnten eine andere Nationalität wählen, weil ihr Vater Nichtjude war, um so dem Antisemitismus in der damaligen UdSSR zu entgehen. In der Regel hatten also alle, denen es möglich war, eine andere Nationalität als „jüdisch“ im Pass eintragen zu lassen, dies auch genutzt. Die jüdischen Gemeinden haben viele Mitglieder, deren Nationalität mit „Ukrainer“, „Russin“ etc. im Pass angegeben war und die hierzulande ohne Probleme in die jüdische Religionsgemeinschaft aufgenommen wurden. Nur „Vaterjuden“ mangelnde Solidarität vorzuwerfen, greift offensichtlich zu kurz und ist mehr als unfair. Jüdische Identität in der modernen Welt ist also weitaus komplexer, als es die Regeln der Halacha meinen lassen. Dabei gilt zu beachten, dass viele deutsche Gemeinden vor der Schoa schon einmal weiter waren: Wie Rabbiner Leo Baeck (1873–1956) in einem Brief vom 2. März 1951 an den damaligen Berliner Gemeinderabbiner Nathan Peter Levinson (1921– 2016) berichtete, war es in Berlin üblich, dass die Kinder jüdischer Väter in der Gemeinde „provisorisch“ eingetragen wurden und mit erfolgreich durchgeführter Bar/Bat Mitzwa vollständigen jüdischen Statuts erlangten. Dies ist die Vorwegnahme der Erkenntnis, die sich dann im Oktober 1983 in der Resolution über jüdische Identität der CCAR (Zentralkonferenz amerikanischer Rabbiner) niederschlug, dass nämlich jüdische Identität mehr ist als nur Abstammung. Die Resolution legt fest, dass ein jüdisches Elternteil eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für jüdischen Status ist: Sie gibt als hinreichende Bedingung an, dass „die Vermutung des jüdischen Status der Nachkommen einer gemischt-religiösen Ehe durch angemessene und rechtzeitige öffentliche und formelle Akte der Identifikation mit dem jüdischen Glauben und Volk begründet wird.“ Vielen ist bei der Diskussion um diese Resolution entgangen, dass gemäß dieser Definition auch Nachkommen einer jüdischen Mutter nicht automatisch jüdischen Status beanspruchen können. Auch wenn es unstreitig ist, dass der jüdische Status ursprünglich über den Vater weitergegeben wurde, so kann man doch nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, dass seit 2.000 Jahren die Definition eine andere ist und nun also die Mutter ausschlaggebend ist. Ich vermute deshalb, dass bei Kindern mit einer jüdischen Mutter die oben genannte Resolution der CCAR nicht mit gleicher Konsequenz angewendet wird, es also in der Praxis keine absolute Gleichbehandlung gibt. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass es bei Kindern jüdischer Mütter bei der traditionellen Regelung bleibt. Abschließend möchte ich auf einige zu erwartende oder schon vorgebrachte weiter Einwände gegen eine liberalisierte Aufnahme von „Vaterjuden“ antworten. Ein Einwand, der häufig vorgetragen wird, ist, dass eine solche Regelung den Konsens innerhalb der Einheitsgemeinde gefährden würde. Hier gilt, dass es schon jetzt Jüdische Gemeinden gibt, die für ihre Gemeindemitgliedschaft Giurim der ARK nicht anerkennen. Auch gibt es jüdische Gemeinden, die solche Giurim zwar als für eine formelle Gemeindemitgliedschaft ausreichend anerkennen, für die die betreffenden Personen aber nicht als Jude / als Jüdin im religiösen Sinne gelten, weswegen sie beispielsweise keinen Aufruf zur Tora erhalten. Die Traditionalisten erkennen grundsätzlich keine nichtorthodoxen Giurim an. Es ist also so, dass Personen, für die versucht wird, durch neue Verfahrensweisen eine Lösung zu bieten, von den Kritikern auf traditioneller Seite auch dann nicht anerkannt würden, wenn sie einen regulären Giur der ARK durchlaufen würden! Wir haben also schon jetzt eine Situation, die bisweilen auch von liberaler Seite aus unbefriedigend ist, die wir aber akzeptieren, weil dies der Preis für den Erhalt der Einheitsgemeinde ist. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass Kinder jüdischer Väter an den Machanot der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland teilnehmen können. Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen eine Teilnahme dieser Kinder an Machanot ist, dass diese dort ja im glücklichsten Fall ihren künftigen jüdischen Ehepartner treffen würden. Ließe man nun Kinder jüdischer Väter zu, so, könnte es ja sein, dass sich das eigene Kind in einen Nichtjuden / eine Nichtjüdin verlieben könnte. Hier möchte ich doch nur darauf hinweisen, dass es auch jetzt schon Paare gibt, die sich bei Machanot der ZWST kennen und lieben gelernt haben, wobei beide reguläre Mitglieder ihrer jeweiligen Gemeinden sind, die aber dennoch nicht orthodox heiraten können, weil der Giur der Großmutter oder Mutter dem orthodoxen Kollegen nicht koscher genug ist. Es ist einfach eine komplizierte Situation! Darüber hinaus bieten gerade die Machanot der ZWST eine wunderbare Gelegenheit, um Kinder noch näher an unsere Tradition zu binden! Die Angelegenheit ist eben nicht trivial. Es könnte eingewendet werden, dass Baby-/ Kinder-Giurim nur dann durchgeführt werden sollten, wenn auch garantiert ist, dass die Kinder dort, wo dies möglich ist, auch eine formal jüdische Erziehung durch den Besuch jüdischer Kindergärten und Schulen erhalten. In der Tat ist es bei Baby-/Kinder-Giurim ein wenig so, als ob man eine Wette auf die Zukunft abschließt. Wir hoffen, dass die Eltern ihr Versprechen wahr machen und die Kinder jüdisch erziehen. Es wird aber nie eine absolute Garantie geben können. Sollte dies nicht der Fall sein, scheint mir der „Schaden“ hinnehmbar.
Mir ist es wichtiger, dass die Kinder die Chance bekommen, mit einer eindeutigen jüdischen Identität aufzuwachsen, ohne dass sie ständig darüber nachdenken müssen, irgendwie doch nicht richtig jüdisch zu sein. Sie sollten also auch die Möglichkeit haben, an den Machanot der ZWST teilzunehmen. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass auch eine jüdische Mutter keineswegs eine Garantin für jüdische Erziehung ist. Denn wie viele jüdischen Jungen werden nicht beschnitten, wie viele jüdischen Kinder haben keine Bar/Bat Mitzwa und wie viele Paare, denen dies möglich wäre, haben keine Chuppa? Neue Regelungen würden wahrscheinlich bedeuten, und dies ist ein wichtiger Aspekt, dass „Vaterjuden“ nicht automatisch anerkannt würden. Auch wenn eine jüdische Identität l’chatchila, ab inito, festgestellt wird, bliebe es meiner Vorstellung nach noch immer bei einer Antragsentscheidung. Die Personen müssen sich die Mühe machen, sich an einen Rabbiner, eine Rabbinerin zu wenden. Dies werden nur Personen machen, denen die Anerkennung und Gemeindemitgliedschaft wirklich wichtig ist. Mit der Statusanerkennung sind keine wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Vorteile verbunden, wie es vielleicht noch in den 1990er Jahren der Fall war. Selbst wenn man einwenden wollte, es ginge nur um die Teilnahme an Machanot oder dem Besuch jüdischer Bildungseinrichtungen, so könnte es ja auch schlimmer kommen, als dass man sich als jüdisches Kind in einer jüdischen Umgebung befindet. Auch eine liberalisierte Verfahrensweise würde prinzipiell die traditionellen Symbole eines Giurs beinhalten, sie aber in einer Weise anwenden, die der Situation von „Vaterjuden“ gerechter wird, als es heute der Fall ist.
Rabbiner Jonah Sievers ist Vorstandsmitglied der ARK und Gemeinderabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin; er amtiert vornehmlich in der Synagoge Pestalozzistraße.
Artikelarchiv >>
Rabbiner & RabbinerinnenStrömungenPositionenBet DinPublikationenLinksImpressum |
Home © Allgemeine Rabbinerkonferenz |