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SchazMaz


SchazMaz ist die Abkürzung für „Schaliach Zibur“ und „More Zedek“ – auf Deutsch: Vorbeter und Religionslehrer. Die Abkürzung steht für ein Programm der ARK, das Gemeinden, die in der Gründungsphase sind oder aufgrund ihrer Größe keine/n Rabbiner/in oder Kantor/in haben, eine rabbinische oder kantorale Grundversorgung zu gewährleisten.

Das SchazMaz Programm unterstützt dabei Gemeinden bei der Durchführung von Gottesdiensten zu Schabbatot und Chagim. Zu diesem Zweck werden Rabbiner/innen und Vorbeter/innen in Gemeinden entsandt. Interessierte Gemeinden können Anfragen oder Anträge an das Programm an Rabbiner Konstantin Pal richten.

Die Gemeinden sollten in der Regel alle anfallenden Reisekosten vollständig übernehmen und eine Zuzahlung in Höhe von 25 Prozent des Honorars leisten. Die Honorartabelle wird den antragstellenden Gemeinden auf Anfrage zugesendet. Gemeinden welche diese Zuzahlungen nachgewiesen nicht leisten können, haben die Möglichkeit eine Reduzierung oder Befreiung von der Honorarbeteiligung beantragen. Dazu muss das Budget, insbesondere die Ausgaben für den Kultusbereich, offengelegt werden.

Für weitere Fragen und Hilfestellungen für Anträge steht Rabbiner Konstantin Pal über die folgende E-Mail SchazMaz@a-r-k.de gern zur Verfügung.

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Pressemitteilung

Der Vorstand der Allgemeinen Rabbinerkonferenz (ARK) nimmt mit größter Irritation die gemeinsame Pressemitteilung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und der Union progressiver Juden (UpJ) zur Kenntnis, wonach diese ein von der ARK unabhängiges Rabbinatsgericht (Bet Din) gegründet...

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Wie kommt ein Jude in den Himmel?


Paraschat Haschawua

SCHOFTIM

Auslegung von Rabbinerin Offenberg

Wem die Richterrobe gebührt

„Richter und Amtsleute sollst du dir geben in all deinen Ortschaften, (…) und sie sollen dem Volk Recht sprechen mit gerechtem Urteil. Du sollst das Recht nicht beugen, du sollst kein Ansehen kennen und nicht Bestechung nehmen (…). Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf dass du lebst.“ (Dtn 16,18-20)

Der Torah-Abschnitt für...

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