Bet Din
Das hebräische Wort „Bet Din“ bedeutet „Rabbinatsgericht“. Ein Bet Din besteht in der Regel aus drei Rabbinern. Es ermöglicht den Übertritt zum Judentum (Giur) und klärt Statusfragen, z.B. von Menschen jüdischer Herkunft oder bei Adoptionen.
Für das Bet Din der ARK gilt die halachische Definition: Jude ist, wer eine jüdische Mutter hat oder zum Judentum übergetreten ist. Zugleich wird Kindern jüdischer Väter der jüdische Status und damit der Eintritt in die jüdische Gemeinde ermöglicht. Darüber hinaus beschäftigt sich das Bet Din der ARK - auf Antrag - mit jüdischen Scheidungsdokumenten (Gittin) sowie mit Streitfällen mit und in den Gemeinden.
Das Bet Din der ARK wird vom Zentralrat der Juden sowie vom Staat Israel in Bezug auf die Einwanderung anerkannt. Zugleich ist das Bet Din der ARK verbunden mit dem europäischen Bet Din und anderen anerkannten Rabbinatsgerichten weltweit.
Grundsätzlich gilt aber für die ARK ein Ortsprinzip. Menschen, die zum Judentum übertreten wollen, sollten diesen Weg in der jüdischen Gemeinde ihrer Stadt oder in der nächstgelegenen jüdischen Gemeinde gehen. Der örtliche Rabbiner oder die Rabbinerin wird über die Bedingungen des Übertritts aufklären. Zum Judentum überzutreten ist nicht nur eine Frage des religiösen Bekenntnisses. Vielmehr gehört dazu eine intensive Zeit des Lernens der jüdischen Tradition und des Hineinwachsens in die jüdische Gemeinschaft. Es ist ein mehrseitiger und vielschichtiger Prozess – mit der bis zum Termin beim Bet Din immer noch gegebenen Möglichkeit, wieder Abstand davon zu nehmen.
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