hauptmotiv

MATTOT - MAASSE

Asylstätten

Im zweiten Teil unseres Doppelwochenabschnittes „Mattot-Maase“ lesen wir von der Einrichtung von Asylstätten für Personen, die des Totschlags schuldig geworden sind. Es handelt sich also um Personen, die den Tod einer anderen Person fahrlässig herbeigeführt haben. Für diese Personen, sieht die Torah vor, dass sie in eine der sechs Levitenstädte ziehen und dort bis zum Tod des Hohepriesters verbleiben müssen.

Rabbiner Dunner [Joseph Zwi HaLevi Dunner, Mikdasch HaLevi (Bene Brak 5769 [2009]), S. 515] stellt bezüglich dieses Abschnittes einige interessante Fragen. Unter anderem fragt er, warum die Torah die ganze Zeit von einem Rozeach, einem Mörder, spricht. Es hätte sicherlich auch die Möglichkeit gegeben, den fahrlässigen Charakter der Tat herauszustellen.

Als Erklärung führt er aus, dass eine Person, die jemanden unabsichtlich tötet, eben nicht genug aufgepasst hat. Sie hat die Wirkung ihrer Tat nicht richtig abgeschätzt und hierfür wird sie belangt. Denn, so Dunner, der Mensch ist von Gott dazu aufgefordert, vorsichtig zu sein und auf seine Taten aufzupassen. Wenn jemand zu Schaden kommt, ist dies sicherlich nicht geschehen. Der Täter wird deshalb auch als Mörder bezeichnet, weil er die volle Verantwortung für seine Taten trägt.

So spricht einiges für Dunners Interpretation, dass es in einem solchen Fall nur folgerichtig ist, die Person an einen Ort zu bringen, an dem Vorsicht einen sehr hohen Stellenwert hat. Denn wie wir ja in den vergangenen Wochenabschnitten gelernt haben, hat der Stamm Levi keinen Erbteil am Land erhalten, weil es seine Aufgabe ist, sich um das Ohel Moed, das Stiftszelt und später um den Tempeldienst zu kümmern. Diese Aufgabe erforderte ein hohes Maß an Konzentration und Vorsicht, hing doch, so die Vorstellung der Torah, das Wohl und Wehe des Volkes und der Einzelperson von der präzisen Beachtung der Gebote für den Tempeldienst ab. An diesem Ort, der von einer solchen Gottesfürchtigkeit gekennzeichnet ist, kann der Verurteilte lernen, sein Handeln besser zu kontrollieren. Seine Schuld ist aber nach dem Tod des Hohepriesters gesühnt.

Die Regelungen treffen auf die Angehörigen aller Schichten zu. Auch ein Kohen, ein Priester, der unabsichtlich Blut vergießt (d.h. in einer zivilen, nicht-militärischen Situation), muss in die Asylstädte ziehen. Es gibt für ihn aber eine Besonderheit, denn er darf nicht mehr den Priestersegen erteilen. Auch wenn seine Schuld durch die Exilierung gesühnt ist, bleibt dennoch ein Makel haften. Die Hände, durch die Blut vergossen wurde - auch wenn dies nur unabsichtlich geschah und die Schuld bereits gesühnt ist - können das Volk nicht mehr segnen. Die herausgehobene Position der Kohanim erfordert, dass sie ohne Makel sind.

Wenn es richtig ist, dass wir alle aufgefordert sind, vorsichtig zu sein, so gilt dies um so mehr für Personen, die durch ihre Position Vorbildcharakter haben müssen. So kann es durchaus sein, dass man selbst dann, wenn man seine Strafe, z. B. für fahrlässige Tötung akzeptiert und gesühnt hat, nicht mehr gewisse herausgehobene Stellungen bekleiden sollte. So wie ein schuldig gewordener Priester, das Volk nicht mehr segnen darf.

Dazu beigetragen zu haben, dass eine andere Person durch unsere Unvorsichtigkeit stirbt, ist ein Makel, den man nicht abschütteln kann.

Schabbat Schalom

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des NDR, dort gesendet am  17.7.2009.




23.07.2020 Artikelarchiv >>
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