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Zum Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen

Bei der Sitzung der ARK am 27. Juni 2012 nahm die ARK wie folgt Stellung:
"Mit Empförung hat die Allgemene Rabbinerkonferenz das Urteil eines deutschen Gerichts zur Beschneidung zur Kenntnis genommen. Wer die Beschneidung angreift, greift das Judentum inseinem Kern an. Seit 3.000 Jahren ist das Kindeswohl ein zentraler Wert des Judentums, der durch die Beschneidung nicht gefährdet wird."

Am Tag zuvor hatte der Zentralrat der Juden eine Presseerklärung zum Kölner Urteil mit folgendem Wortlaug herausgegeben:

"Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht im Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet hat, einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und so die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen.
Nach jüdischer Tradition wird ein Kind männlichen Geschlechts am achten Tag seines Lebens beschnitten. Der Beschneidung (Brit mila) wird große Bedeutung beigemessen: Diese Ritual erinnert an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat. Durch die Beschneidung des männlichen Gliedes wird das Kind in diesen Bund aufgenommen. Man kann die Beschneidung auf einen späteren Termin verschieben, wenn es dafür triftige, z.B. gesundheitliche Gründe gibt. Die Beschneidung wird von einem Arzt oder einem dafür zuständigen Kultusbeamten, dem Mohel, vorgenommen, der medizinische Kompetenz haben muss.
 
Frankfurt/Berlin, 26. Juni 2012/6. Tamus 5772"

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