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Mit Respekt

Was das Judentum zum Umgang mit verwirrten Eltern sagt

von Rabbiner Boris Ronis

Mit Demenz wird eine Krankheit umschrieben, die sich durch anhaltende oder fortschreitende Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens, des Verstandes oder anderer Gehirnleistungen äußert. Die Ursache dafür kann sehr unterschiedlicher Natur sein – der Begriff der Demenz umfasst an die 50 Krankheitsbilder.

Doch eines haben sie alle gemeinsam: Ihre Auswirkungen werden zu einer Bürde für die Angehörigen und stellen Familien auf harte Proben. Wie sollen wir uns als Juden unseren Eltern gegenüber verhalten, wenn wir vor einer solchen Herausforderung stehen?

Pflicht

Die Tora ist in ihrer Auffassung und in ihrem Imperativ der Pflichten der Kinder ihren Eltern gegenüber deutlich und strikt. Wir finden die entsprechende Aufforderung zweimal in der Tora: Im 2. und 5. Buch Mose ist sie uns mit geringen Unterschieden überliefert worden.

Im 2. Buch Mose 20,12 steht geschrieben: »Ehre Vater und Mutter, damit du lange lebst in dem Lande, das der Ewige, dein Gott, dir geben wird.« Im 5. Buch Mose 5,16 lesen wir: »Ehre Vater und Mutter, wie es der Ewige, dein Gott, dir befohlen hat, damit du lange lebst und es dir gut gehe auf dem Boden, den der Ewige, dein Gott, dir geben wird.« Der Unterschied findet sich in den Worten: »dir gut gehe«.

Doch der Begriff der Ehrung der Eltern wird in der Tora nicht ausreichend definiert. Wie weit darf und soll eine solche Ehrung reichen? Versprochen wird im Gegenzug ein langes Leben, wenn wir diesem wichtigen Gebot folgen – sprich, eine Belohnung im Diesseits.

Vogelnest

Das Versprechen der Belohnung durch ein langes Leben lesen wir noch zwei weitere Male in der Tora. Einmal im 5. Buch Mose 22, 6–7: »Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen. Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst.«

Ein weiteres Mal wird das Thema des »langen Lebens« im 5. Buch Mose 25,15 folgendermaßen verdeutlicht: »Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa (Maß) sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir gibt.«

Es geht hier also um den Gedanken des Anstands und der Ehrerbietung dem Elterlichen und dem Menschlichen gegenüber. Dass einer Vogelmutter ihr Nest in ihrem Beisein ausgeräumt wird, will die Tora verhindern. Aber auch das eigene Geschäft auf Lug und Trug aufzubauen und andere dadurch zu übervorteilen, gehört wohl zu den Eigenschaften, vor der die Tora uns warnen möchte, da wir durch solche Handlungen unsere Eltern entehren. Der Talmud ist in seiner Erklärungsweise etwas konkreter. So lesen wir Folgendes: »Drei Teilhaber sind an der Erschaffung des Menschen: der Ewige, sein Vater und seine Mutter. Wenn der Mensch seinen Vater und seine Mutter ehrt, so spricht der Ewige: Ich rechne es ihnen an, als würde ich unter ihnen wohnen und sie mich geehrt haben« (Babylonischer Talmud, Kidduschin 30b).

Weiter heißt es in diesem Zusammenhang: »Der Sohn hat die Pflicht, dem Vater Speise und Trank, Kleidung zu geben, ihn zuzudecken, ihn aus- und einzuführen« (Kidduschin 31b). Außerdem wird beschrieben, dass es verboten ist, den spezifischen Platz der Eltern einzunehmen, sie mit Vornamen anzusprechen und ihnen direkt zu widersprechen. Der Jerusalemer Talmud schreibt vor: »Die Witwe erhält ihren Unterhalt vom Vermögen der Waisen« (Ketubot 4).

Belastung

Und doch fragen wir uns: Wie sehr darf ein Kind belastet werden? Eltern, die alt und krank sind, können ihren Kindern große und anhaltende Sorgen bereiten, wenn sie sich Tag und Nacht um die alten Leute kümmern müssen.

Auch Maimonides (1135–1204), der Rambam, stellte diese Überlegungen an, und so schrieb er in seinem Werk Hilchot Mamrim 6,10: »Wenn ein Vater oder eine Mutter die Kontrolle über ihre geistigen Fähigkeiten verlieren, sollte ihr Sohn versuchen, sein Verhältnis zu ihnen nach ihrer geistigen Verfassung zu führen, bis Gott sich ihrer erbarme. Wenn es ihm unmöglich ist, bei ihnen zu bleiben, weil sie sehr verrückt geworden sind, sollte er (...) andere mit der Fürsorge für sie in angemessener Weise beauftragen.«

Doch darf man sich seinen Eltern gegenüber wirklich so verhalten – sie in der Stunde ihrer schwersten Not alleine lassen und die Dienste fremder Menschen in Anspruch nehmen? Diese Frage zu beantworten, ist nicht leicht, denn schließlich verdanken wir unseren Eltern alles: unser Leben, unsere Ausbildung und vieles mehr, was wir gar nicht in Worte fassen können.

Pflegeheim

Darum sollte eine solche Entscheidung sehr behutsam getroffen werden – und erst nach langer und reiflicher Überlegung. Die Eltern einfach in ein Pflegeheim zu stecken, weil das eigene Leben durch ihre Krankheit erschwert wird, zeugt von einer sehr bequemen Einstellung.

Doch natürlich spielt das Ausmaß einer Krankheit bei der Entscheidung eine sehr große Rolle: Kann man aus medizinischer Sicht seinen Eltern nicht mehr helfen und bedürfen sie professioneller Pflege, muss man sich Hilfe von außen holen.

Im Alter verstärken sich die Schrulligkeiten der Menschen, auf Jiddisch »Meschiggassen«, und können der Familie mächtig auf die Nerven gehen. Doch gerade dann ist es eine moralische Pflicht, sich in Geduld zu üben.

Schließlich haben die Eltern auch uns, ihre eigenen Kinder, erzogen – und jeder, der selbst Kinder hat, weiß, wie schwierig es manchmal sein kann, ihnen in ihrer noch ungeschliffenen Art zu begegnen und sie zu »richtigen« Menschen zu erziehen.

Nicht zuletzt deshalb gilt es, Entscheidungen über den Umgang mit dementen Angehörigen nicht alleine zu treffen. Wir sollten so viele Verwandte oder auch professionelle Helfer wie möglich mit ins Boot holen und so einen Ausweg finden, damit unsere Eltern sich auch im Alter in Würde auf unsere helfende Hand verlassen können – so wie wir uns als Kinder auf die ihre verlassen konnten.


Wiederverwendung mit freundlicher Genehmigung der Jüdischen Allgemeinen, dort erschienen am 27. Februar 2017.

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